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Prüfen Sie Ihren "Fitnessfaktor" in Sachen Basel II, BDSG und VKrRL - die Lösungen von arvato infoscore für die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen

Sind Sie wirklich fit für Basel II? Der Readiness Check verschafft Ihnen Sicherheit

Durch Basel II ergeben sich zwingende Anforderungen an das Risikomanagement, die auf eine Stabilität und Solidität des Finanzsystems abzielen. Für Kreditinstitute bedeuten Aufbau, Umstellung, Implementierung und Einsatz der internen Risikomanagementsysteme eine Investition in die langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus sind für eine Anerkennung im Rahmen des IRB-Ansatzes gemäß Basel II der Einsatz geeigneter Systeme und Instrumente, die Verwendung einer adäquaten Methodik und eine ausführliche Dokumentation unerlässlich. Basel II eröffnet auch erhebliche Chancen für eine substanzielle Rentabilisierung der Portfolien und sichert somit nachhaltige Wettbewerbsvorteile.

Die Leistungen von arvato infoscore umfassen alle Bausteine für eine erfolgreiche Basel-II-Zertifizierung:

  • Scorekartenentwicklung
  • Validierung
  • Kalibrierung
  • Verweildaueranalyse
  • Stresstesting
  • Kundenscoring
  • Basel-II-fähiger Abschlussbericht
  • Readiness Check
  • Begleitung der Abnahme

arvato infoscore entwickelt Basel-II-konforme Antrags- und Verhaltens- Scorekarten zur optimalen Antrags- und Portfoliosteuerung. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit den Marktführern der Kreditwirtschaft unterstützen wir Sie kompetent bei der Erfüllung bankenaufsichtlicher Anforderungen durch die Verwendung Basel-II-konformer Kennzahlen und Methoden. Sie profitieren hier von dieser Zusammenarbeit, die den Aufbau entsprechend langer anonymisierter Datenreihen - die für eine Untersuchung des Zusammenhangs zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und der Portfolioqualität notwendig sind - ermöglicht hat. Erst diese einzigartige Datenbasis erlaubt es, konjunkturelle Einflüsse auf Ausfallquoten korrekt abzubilden. Rentabilisieren Sie Ihre Kreditportfolien durch die zusätzliche Reduktion der Eigenkapitalhinterlegung und eine frühzeitige Risikosteuerung.

Datenschutz-Novelle - Der "BDSG Readiness Check" überprüft Ihre Prozesse

Am 29. Mai 2009 hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zur Regulierung in den Bereichen Scoring und Auskunfteien beschlossen. Die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen treten zum 01.04.2010 in Kraft. Sie erfordern - je nach Einzelfall - wesentliche Anpassungen vorhandener Geschäftsprozesse. Durch den täglichen Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten sowie vertraulichen Informationen unserer Kunden genießen Datenschutz und Datensicherheit bei arvato infoscore naturgemäß einen besonders hohen Stellenwert. Die Novelle erfordert unter Umständen eine Umgestaltung betroffener Prozesse in Ihrem Hause: Sei es beim Einsatz interner oder externer Scores oder bei der Einmeldung von Negativmerkmalen an eine Auskunftei. So sind nicht nur Prozessschritte neu zu organisieren, sondern auch Prozessbestandteile beispielsweise im Bereich der Kundenkommunikation neu einzuführen. Durch den gezielten Einsatz unserer langjährigen Expertise in verschiedensten Branchen in den Bereichen Kreditentscheidungssysteme, Scoring sowie Bonitätsauskünfte und Auskunfteianbindung profitieren Sie von einer zeitnahen und sicheren Anpassung Ihrer Prozesse an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Die Verbraucherkreditrichtlinie (VKrRL) - Informationspflichten auf dem Prüfstand

Am 5. November 2008 hat dass Bundeskabinett den Entwurf für das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zu Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht" beschlossen. Die neuen Regelungen sollen für Kreditnehmer eine bessere EU-weite Vergleichbarkeit von Kreditkonditionen und mehr Transparenz in Kreditverträgen bringen. Das internationale Widerrufrecht gewährt dem Verbraucher bei jedem Kreditabschluss die Option zum Rücktritt. Für Kreditinstitute ergibt sich dadurch schwerpunktmäßig Handlungsbedarf bei der Kreditwürdigkeitsprüfung bzw. vorvertraglichen Informationspflichten und der Transparenzpflicht bei Ablehnungen.

Vor Abschluss des Vertrags oder bei deutlicher Erhöhung des Nettodarlehensbetrages sind Kreditnehmer einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu unterziehen. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Auskünften des Verbrauchers bzw. erforderlichenfalls durch Auskünfte aus externen Datenbanken. Anfragen von Darlehensgebern aus der EU müssen dabei genauso behandelt werden wie Anfragen von inländischen Darlehensgebern. Einschränkungen hinsichtlich Gebühren oder weiteren Pflichten sind je nach Voraussetzungen des Kreditnehmers zulässig. Bei der Ablehnung aufgrund der Nutzung von externen Daten hat der Kreditnehmer Anspruch auf eine unverzügliche Information durch das kreditgebende Institut bzw. durch die auskunftserteilende Stelle. Durch den Einsatz unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Kreditentscheidungssysteme unterstützen wir Sie auch hier bei der Anpassung Ihrer Geschäftsabläufe an die neuen gesetzlichen Vorgaben zu Informationspflichten.

Erfahrene Berater von arvato infoscore identifizieren Ihren individuellen Handlungsbedarf in Bezug auf Basel II, BDSG und VKrRL und begleiten Sie kompetent bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Kommen Sie mit uns in Kontakt! Weiterführende Informationen erhalten Sie unter marketing-im@arvato-infoscore.de bzw. unter unserer Servicenummer 07221/5040-1682.

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Sie erreichen uns unter Tel. 07221/5040-1600 oder
vertrieb-im@arvato-infoscore.de.

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